Startseite Potsdamer Platz » Stätten des NS-Terrors » Freiheitskampf & Revolution » Urteil des Volksgerichtshofs gegen Maurice Bavaud
Weitere Links:
|
Todesurteil des Volksgerichtshof gegen den Widerstandskämpfer Maurice Bavaud Maurice Bavaud wollte Hitler beim Gedenkmarsch am 9. November 1938 zur Münchner Feldherrnhalle erschießen. Das Attentat scheiterte, da Hitler von Bavaud zu weit entfernt war. Auch in den nächsten Tagen konnte Bavaud nicht nahe genug an Hitler herantreten, sodass er aufgab und nach Paris fuhr. Da ihm das Geld ausgegangen war, musste er schwarz fahren und wurde erwischt. Wegen der Pistole und auffälliger Schreiben wurde er an die Gestapo übergeben, wo er unter Folter das versuchte Attentat gestand. Im Prozess vor dem Volksgerichtshof am 18. Dezember 1939 gab er als Motiv an, Hitler töten zu wollen, da jener eine Gefahr für die Menschheit, für die Unabhängigkeit der Schweiz und für den Katholizismus in Deutschland sei. Bavaud wurde zum Tode verurteilt und im Gefängnis Berlin-Plötzensee am 14. Mai 1941 um sechs Uhr früh durch die Guillotine enthauptet.
Quelle: Das 26-seitige Originaldokument befindet sich im Archiv Berliner Geschichte. |
|
Impressum & Webmaster |
(Bildnachweis: Archiv Berliner Geschichte) |
last update: 11.05.2007 |