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Tiergartenstraße 4 Euthanasiemorde unter dem Decknamen T4 "Ein Führerbefehl schafft kein Recht" Richter und Widerstandskämpfer Lothar Kreyssig stellte Strafanzeige in Sachen Euthanasiemorde gegen das Deutsche Reich. Am 1. Dezember 1939 wurden von Richard von Hegener im Columbushaus (Berlin W 9, Potsdamer Platz 1) drei oder vier Büroräume für die Durchführung der nationalsozialistischen Krankenmorde, der Aktion T4, angemietet. Dieses zentrale Büro wurde mindestens bis April 1940 genutzt, ab dann war die nahegelegene Tiergartenstraße 4 (die "arisierte" Stadtvilla von Georg Liebermann) Hauptsitz der Organisation.
T4 steht für Tiergartenstr. 4 sowie für die vier Tarnorganisationen über welche die Morde durchgeführt wurden: 1) "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG)": Auswahl der Patienten 2) "Gemeinnützige Krankentransport GmbH (GEKRAT)": Transporte in die Tötungsanstalten 3) "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege (Stiftung)" Verwaltungsmäßige Abwicklung 4) "Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten" Verwaltungsmäßige Abwicklung
Getarnt werden sollte durch die oben genannten Organisationen die eigentliche Dienstleitstelle, die "Kanzlei des Führers" (KdF), da die menschenverachtenden Tötungen auf folgenden Befehl Hitlers zurückgingen: "die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann" |
Ein Film von Ilona Ziok Deutschland 2010 |
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Messe Berlin: Ausstellung eines NS-Busses wie er auch von der Gemeinnützigen Krankentransport GmbH (GEKRAT) für die T4-Aktionen verwendet wurde. Diese Website enthält nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB verbotene Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen Das Verbreiten von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen als auch das öffentliche Verwenden ist nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB verboten. Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB). Auf dieser Website werden derartige Kennzeichen mit dem Ziel der staatsbürgerlichen Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens gezeigt. |
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last update: 31.03.2010 |